Seit dem 01.10.1973 gibt es das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG) in Bayern und es bildet seitdem die gesetzliche Grundlage für den örtlichen Denkmalschutz. Denkmäler werden definiert als von Menschen geschaffene Sachen oder Teile aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Im Bezug auf Bauprojekte dient der Denkmalschutz dem Erhalt und dem Schutz vor Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung oder Zerstörung solcher Kulturgüter-Bauwerke. Bei der Sanierung solcher denkmalgeschützten Gebäude müssen zusätzliche Auflagen und Vorgaben beachtet und eingehalten werden. Gerne unterstützen wir Sie hier mit unserer langjährigen Erfahrung.